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1. Allgemeines
1.1 Ziel der Aktion
Im Fokus von „Engagieren & Kassieren“ steht die Förderung von ehrenamtlichem Engagement mit dem Schwerpunkt, die Gemeinschaft/ das Vereinsleben im Landkreis Biberach unter dem Motto „Rausgeputzt fürs Kreisjubiläum“ wieder zu beleben.
1.2 Träger der Aktion
Träger der Aktion „Engagieren & Kassieren – Rausgeputzt fürs Kreisjubiläum“ sind die Schwäbische Zeitung Biberach GmbH & Co. KG, Marktplatz 35, 88400 Biberach („Schwäbische Zeitung“) und die Kreissparkasse Biberach, Zeppelinring 27-29, 88400 Biberach („Kreissparkasse Biberach“).
1.3 Preisgeld
Für „Engagieren & Kassieren – Rausgeputzt fürs Kreisjubiläum“ stellt die Stiftung BC – gemeinsam für eine bessere Zukunft der Kreissparkasse Biberach ein Spendenvolumen im Gesamtwert von bis zu 50.000 € zur Verfügung. Die finanzielle Unterstützung soll in diesem Jahr (2023) vorrangig Projekten von Vereinen, gemeinnützigen Organisationen und Institutionen zugutekommen, die einen Mehrwert für die Gemeinschaft im Landkreis Biberach schaffen.
2. Teilnahmebedingungen
2.1 Teilnahmeberechtigung
Für „Engagieren & Kassieren – Rausgeputzt fürs Kreisjubiläum“ sind alle Vereine, gemeinnützige Organisationen und Institutionen (Schulen, Kindergärten, etc.) im Landkreis Biberach zur Teilnahme berechtigt, die sich für eine finanzielle Unterstützung eines Projektes bewerben. Dieses Projekt soll über die alltäglichen Maßnahmen hinausgehen. Die Bewerber müssen ihren Sitz im Landkreis Biberach haben, ebenso muss das Projekt im Landkreis Biberach realisiert werden.
2.2 Ausschluss von der Teilnahme
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
• Vereine und gemeinnützige Organisationen, die für ihre Tätigkeit ein finanzielles Entgelt erhalten
• Vereine und gemeinnützige Organisationen, die direkt oder indirekt politische Parteien bzw. parteinahe Institutionen begünstigen, Gewalt verherrlichen bzw. fördern oder auf andere Weise das Ansehen der Schwäbischen Zeitung oder der Kreissparkasse Biberach gefährden können
• Vereine und gemeinnützige Organisationen, die in 2022 bereits eine Spende im Rahmen der Aktion „Engagieren & Kassieren“ erhalten haben.
• Privatpersonen
Von Vereinen, gemeinnützige Organisationen und Institutionen (Schulen, Kindergärten, etc.), die entgegen diesen Kriterien teilnehmen, kann die Spende auch nachträglich zurückgefordert werden.
2.3 Verfahren und Durchführung der Spendenaktion
2.3.1 Kosten / Projektzuwendungen
Die Teilnahme ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Verein, jede gemeinnützige Organisation und Institution selbst verantwortlich. Die finanzielle Zuwendung erfolgt erst nach Durchführung des Projektes.
2.3.2 Einreichung der Bewerbungen für Vereine, gemeinnützige Organisationen und Institutionen
Die Vereine, gemeinnützige Organisationen und Institutionen (Schulen, Kindergärten, etc.) können sich ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter go.schwaebische.de/engagieren bewerben. Bewerbungen sind bis zum 1. Mai 2023, 23:59 Uhr, möglich.
Eine Bewerbung muss folgende Informationen enthalten:
• Vollständige Kontaktdaten des Bewerbers (Verein/gemeinnützige Organisation/Institution, Name Ansprechpartner, Vorname Ansprechpartner, Funktion Ansprechpartner, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon und E-Mail)
• Kurze Erläuterung, welches Projekt mit Mehrwert für die Gemeinschaft im Landkreis Biberach umgesetzt wird
• Höhe der gewünschten Spende
• Gesamtkosten des Projektes bzw. der Anschaffung + grober Kostenplan
• Optional: Foto des Vereins/der gemeinnützigen Organisation/der Institution
Mit der Einreichung der Bewerbung versichert der Einreichende, dass er volljährig ist und im Auftrag des o.g. Vereins/der gemeinnützigen Organisation/der Institution handelt.
Der Zeitraum für die Bewerbung beginnt am 01. März 2023 und endet am 1. Mai 2023 um 23:59 Uhr. Danach werden keine Bewerbungen für eine Spende mehr angenommen.
Die Träger der Aktion werden bei hoher Teilnehmerzahl eine Vorauswahl der eingereichten Bewerbungen für die Jury vornehmen. Über die Auswahl sowie über die Verteilung der Spende entscheidet eine Jury aus Vertretern der Schwäbischen Zeitung und der Kreissparkasse Biberach.
Die ausgewählten Spendenempfänger werden im Mai 2023 in der Schwäbischen Zeitung mit ihrer geplanten Anschaffung bzw. ihrem Projekt vorgestellt. Alle Gewinner werden vorab benachrichtigt. Projekte, die nicht finanziell unterstützt werden können, erhalten ebenfalls eine Benachrichtigung.
2.3.3 Erfüllung der Projekte
Die Projekte müssen bis 30. September 2023 ausgeführt sein. Ausnahmen müssen vorab im Einzelfall mit der Schwäbischen Zeitung und der Kreissparkasse Biberach abgestimmt werden. Die Schwäbische Zeitung sowie die Kreissparkasse Biberach müssen über den Termin der Ausführung informiert werden. Für redaktionelle Berichterstattungen zur Projekterfüllung stellt der Ausrichter Bildmaterial und – wenn möglich – weitere Informationen zur Verfügung. Sollte ein Spendenempfänger das geplante Projekt nicht durchführen, wird die versprochene Spende nicht ausgeschüttet.
3. Aussetzung der Aktion und der Spende
Die Träger der Aktion behalten sich das Recht vor, die gesamte Aktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist. Den teilnehmenden Personen stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Träger der Aktion zu.
4. Nutzungsrechte
Die Teilnehmer willigen ein, dass ihre Namen und die überlassenen Unterlagen von der Schwäbischen Zeitung und der Kreissparkasse Biberach zur Veröffentlichung in der Presse- und Medienarbeit durch Medien jeglicher Art ohne Vergütung genutzt werden dürfen.
Mit der Zusendung von entsprechendem Bildmaterial räumt der Teilnehmer der Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG, deren Tochterunternehmen und der Kreissparkasse Biberach das Recht ein, im Rahmen der „Spendenaktion“ Bilder in der Schwäbischen Zeitung Ausgabe Biberach, Riedlingen und Laupheim, im E-Mail Newsletter für die Aktion, auf https://www.facebook.com/schwaebische.biberach & www.schwäbische.de sowie www.ksk-bc.de im Rahmen der journalistischen Berichterstattung zu nutzen und zu veröffentlichen.
Mit der Zusendung der Bilder versichert der Absender, dass er dazu berechtigt ist, die Genehmigung zur Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung des Bildes zu erteilen. Zudem versichert der Absender, dass alle Erziehungsberechtigten mit der Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung des Bildes einverstanden sind.
5. Haftung
(1) Die Haftung der Träger der Organisation wird ausgeschlossen.
(2) Die Träger der Organisation haften nur für Schäden, die durch diese, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder in Verletzung wesentlicher Vertragspflichten leicht fahrlässig verursacht worden sind.
(3) Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, begrenzt.
6. Datenschutz
Der Verein/die gemeinnützige Organisation/die Institution willigt ein, dass die Schwäbische Zeitung und die Kreissparkasse Biberach ihre Daten für die Durchführung der Aktion erheben und verarbeiten dürfen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Daten findet nicht statt. Es steht dem Verein/der gemeinnützigen Organisation/Institution jederzeit frei, diese Einwilligung für die Zukunft zu widerrufen. Bei einem Widerruf scheidet der Teilnehmer von der Teilnahme aus.
Weitere Informationen zum Datenschutz:
Schwäbische Zeitung Biberach: www.schwaebische.de/datenschutzhinweis
Kreissparkasse Biberach: https://www.ksk-bc.de/de/home/toolbar/datenschutz.html?n=true&stref=footer
7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Sonstiges
Die Aktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihrer Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.